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Hausdurchsuchung & Notfall

Hausdurchsuchung: jetzt schweigen und Verteidigung organisieren

Eine Hausdurchsuchung erzeugt enormen Druck. Bleiben Sie ruhig, äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Kontaktieren Sie umgehend eine Strafverteidigerin.

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24/7

Notfall & Durchsuchung

Durchsuchungsbeschluss, Rechte & Pflichten

Eine Durchsuchung setzt in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss voraus. Nur bei akuter „Gefahr im Verzug“ darf die Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst die Durchsuchung anordnen.

Was Sie vor Ort tun sollten:

Beschluss aushändigen lassen: Verlangen Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses. Prüfen Sie, welches Gericht diesen erlassen hat und welcher konkrete Tatvorwurf Ihnen zur Last gelegt wird.

Sicherstellung verlangen & protokollieren: Lassen Sie sich für alle beschlagnahmten Gegenstände (Smartphones, Laptops, Datenträger, Unterlagen) ein detailliertes Verzeichnis (Sicherstellungsprotokoll) aushändigen.

Zeugen hinzuziehen: Ziehen Sie nach Möglichkeit Angehörige oder Nachbarn als neutrale Beobachter hinzu.

24/7 Notruf

Dein Notruf.
Meine Aufgabe.

24/7 Notruf

Wie die Kanzlei Strafverteidigung Schmidt Sie sofort schützt

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Telefonische Erstberatung & Intervention

Wir sprechen direkt mit den leitenden Polizeibeamten vor Ort, klären den Rahmen ab und unterbinden unzulässige Befragungen.

Prüfung vor Ort

Je nach Lage und Standort (Kernmarkt Bruchsal, Karlsruhe und Umgebung) prüfen wir die unmittelbare Vertretung und Begleitung vor Ort.

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Einsicht in die Ermittlungsakte

Wir beantragen umgehend vollständige Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Erst nach Einsichtnahme entwickeln wir eine fundierte Verteidigungsstrategie.

FAQ

Häufige Fragen bei einer Hausdurchsuchung (FAQ)

  • Wenn die Beamten einen gültigen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen oder sich auf Gefahr im Verzug berufen, müssen Sie die Durchsuchung dulden. Gehen Sie nicht körperlich dazwischen, aber erklären Sie ausdrücklich Ihren Widerspruch.

  • Ja, wenn Datenträger als Beweismittel im Beschluss aufgeführt sind. Geben Sie jedoch niemals Passwörter, PINs oder Entsperrcodes heraus.

  • Nach Abzug der Beamten nehmen wir umgehend Kontakt mit der Ermittlungsbehörde auf, beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegt werden sollte.

  • Der Staat hat Polizei und Justiz. Der Beschuldigte hat oft nur seinen Verteidiger. Im Ermittlungsverfahren werden die wichtigsten Weichen gestellt – Fehler sind später kaum korrigierbar.

  • Die gefährlichste Akte ist die Ermittlungsakte. Sie schreibt die erste Realität. Ich fordere die Akte sofort an, um das Verfahren von Beginn an strategisch zu steuern.

  • Besonders wichtig ist Strafverteidigung bei schweren Tatvorwürfen, Untersuchungshaft, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, BtM-Verfahren, Sexualdelikten, Körperverletzung, Raub, Betrug oder wenn bereits Anklage erhoben wurde.

  • Das erste Gespräch dient der Ersteinschätzung. Die Abrechnung erfolgt transparent nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG oder einer klaren Honorarvereinbarung. Ohne versteckte Kosten.

Alina Schmidt

Vertrauliches Rückruf-Formular

1

Konsequent schweigen

Sie sind nur zur Angabe Ihrer Personalien verpflichtet. Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache – auch nicht im informellen Gespräch mit den Beamten.

2

Nichts unterschreiben

Widersprechen Sie der Durchsuchung und Beschlagnahme ausdrücklich. Unterschreiben Sie kein Protokoll und keine Verzichtserklärung.

3

Anwältin anrufen

Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung bis zur telefonischen Rücksprache mit Ihrer Verteidigerin zu warten.

Die Regeln

Die 3 wichtigsten Sofortregeln bei einer Durchsuchung

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